DATENSCHUTZ
Data collection and storage
OpenCampus attaches great importance to protecting personal data.
Personal data
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www.datenschutzbeauftragter-info.de(link is external), (translated from 9.1.2012)
Data required for newsletter/event registration and other personalized services
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Right to information
You have the right at any time to information about your stored personal data, including the origin and recipients of the data and the purpose for which the data is being stored. This information can be obtained from the data protection officer at the OpenCampus GmbH.
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Protection of minors
Children and persons under the age of 18 should not send any personal data to us without the approval of their parent(s) or guardian(s). We do not request personal data from children, we do not collect such data and we do not pass on such data to third parties.
OpenCampus® Authentication System
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OpenCampus GmbH (AGB) vom Juni 2012
§1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
(1) Unsere AGB gelten für alle von uns erbrachten Leistungen nach Maßgabe der zwischen uns und den Kunden geschlossenen Verträge.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) In den Fällen, in denen wir dem Kunden ein ausdrücklich mit „Angebot“ überschriebenes Schriftstück zukommen lassen, stellt dies ein bindendes Angebot für den in diesem Schriftstück genannten Zeitraum und Umfang dar. Vorher abgegebene Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
(2) Mit der Annahme dieses Angebots, die durch Unterzeichnung einer Kopie dieses Angebots durch den Kunden und den Empfang dieser unterschriebenen Kopie durch uns erklärt wird, wird dieses Angebot als Vertrag zwischen uns und dem Kunden über den Vertragsgegenstand angesehen. Dieses unterschriebene Angebot stellt den gesamten Vertragsumfang zwischen uns und dem Kunden dar, unter Einbeziehung des evtl. zwischen uns und dem Kunden schriftlich geschlossenen Master Client Agreements (MCA) und dieser AGB. Der Endbenutzer – Lizenzvertrag für die Nutzung der Campus Management Software und alle darin enthaltenen Softwarekomponenten ist Bestandteil dieser AGB.
(3) Gibt es Unterschiede zwischen den Bedingungen im Angebot und dem MCA bzw. widersprechen sich diese, haben die Bedingungen in dem Angebot Vorrang. Die Bestimmungen des auf dem Angebot basierenden Vertrages - unter Einbeziehung des MCA, sofern es keine Unterschiede zu den Bestimmungen des Vertrages enthält und dieser AGB - ersetzen alle bisherigen mündlichen und schriftlichen Belege, Absprachen, Verträge und Abmachungen der Parteien zum Vertragsgegenstand.
(4) In anderen Fällen als nach § 2 Abs. 1 stellt die Bestellung des Kunden ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Tätigkeit annehmen können.
§ 3 Angebotsunterlagen
(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die von uns im Rahmen der geschäftlichen Beziehung mit dem Kunden insbesondere hergestellt, verwendet oder bereitgestellt wurden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für den im Rahmen unserer Beratertätigkeit evtl. erstellten Bericht und für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(2) Wir erklären, alle Informationen, die der Kunde uns mitteilt, vertraulich zu behandeln, sofern diese Informationen schriftlich mitgeteilt werden und ausdrücklich schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind bzw. falls sie uns mündlich mitgeteilt werden, diese Informationen durch vorherige Aussage als vertraulich bezeichnet wurden und diese Aussage unverzüglich schriftlich bestätigt wird.
§ 4 Verwendung von Unternehmenskennzeichen
(1) Der Kunde ist berechtigt, den Namen der zur Verfügung gestellten Software und den Namen „OpenCampus GmbH“ in Zusammenhang mit Werbung für sein Unternehmen, insbesondere in Werbebroschüren, Marketing- oder Verkaufsmaterialien, Presseinformationen oder ähnlichen Veröffentlichungen zu Werbezwecken, zu nennen bzw. diese als Werbemittel für sein Unternehmen zu nutzen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, den Namen „OpenCampus GmbH“ bzw. den der Software (z.B „OpenCampus“) und das Markenzeichen der OpenCampus GmbH in dieser Werbung deutlich und ausreichend zu platzieren.
(2) Wir sind berechtigt, die Unternehmenskennzeichen des Kunden, insbesondere dessen Firma und dessen Markenzeichen in Zusammenhang mit Werbung für die OpenCampus GmbH, insbesondere auf unserer Internetseite, in Werbebroschüren, Marketing- oder Verkaufsmaterialien, Presseinformationen oder ähnlichen Veröffentlichungen zu Werbezwecken zu nennen und auf von uns getätigte Projekte für den Kunden zu verweisen.§ 5 Nutzungsrecht
(1) Wir bleiben Eigentümer an den im Rahmen unserer Tätigkeit von uns zur Verfügung gestellten Daten und diesbezüglichen Rechtsansprüchen gegenüber Dritten. Dies betrifft insbesondere auch die Software, die wir dem Kunden im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung stellen.
(2) Vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der von uns zur Verfügung gestellten Software, sofern vertraglich nichts Anderes geregelt ist. Er ist berechtigt, die Software auf mehreren Computern innerhalb seiner Unternehmung einzusetzen und Arbeiten zu erstellen, die auf dieser Software basieren. Eine Übertragung der Software durch Überspielen, gleich welcher Form, sowie eine Weitervermietung sind unzulässig.
(3) Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte bzgl. der Software die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ergänzende Anwendung.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise, Gebühren und Honorare (Vergütung). Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer jeweils enthalten.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich Nettopreise an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist die Vergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ohne jeden Abzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(4) Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von uns eine Abschlagzahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(6) Sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist, behalten wir uns das Recht vor, unsere Vergütung entsprechend eingetretener Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt eine Erhöhung mehr als 5 % der vereinbarten Vergütung, steht dem Kunden ein Vertragsauflösungsrecht zu, wovon der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Veränderung schriftlich Gebrauch machen kann.
§ 7 Abnahme
(1) Im Falle der Erbringung einer Werkleistung durch uns, soll das Werk durch den Kunden schriftlich abgenommen werden, und zwar unmittelbar nach Fertigstellung.
(2) Zu diesem Zweck werden wir dem Kunden das Werk vorführen. Dafür vereinbaren wir und der Kunde einen Termin innerhalb von einer Woche ab Fertigstellung. Sollte der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen, teilen wir dem Kunden einen Termin zur Abnahme innerhalb von weiteren zwei Werktagen ab dem ersten Termin mit. Sollte der Kunde diesen Termin wiederum nicht wahrnehmen oder äußert er sich nicht binnen 3 Werktagen nach diesem Termin schriftlich zu dem Werk, so gilt das Werk als abgenommen.
(3) Jede Verwendung des Werkes durch den Kunden oder Dritte auf Seiten des Kunden gilt als Abnahme.
(4) Die Abnahme erstreckt sich auf die das gesamte Werk.
(5) Verweigert der Kunde die Abnahme, hat dies schriftlich zu geschehen. Zur Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen des Kunden uns gegenüber, ist der Kunde verpflichtet, die Gründe für die Nichtabnahme detailliert und schriftlich uns gegenüber unmittelbar nach erklärter Nichtabnahme anzuzeigen. Geht uns eine solche schriftliche Mängelanzeige nicht binnen fünf Tagen nach erklärter Nichtabnahme zu, gilt das Werk dennoch als abgenommen.
§ 8 Leistungszeit
Sind von uns Leistungs-, Ausführungs-, Fertigstellungs- oder Implementierungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, Fällen höherer Gewalt und in von uns nicht zu verantwortenden und unvorhersehbaren Fällen, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Schadensersatzansprüche hieraus stehen dem Kunden nicht zu.
§ 9 Haftung für Mängel, Nutzungsrechte Dritter
(1) Für etwaige Mängel leisten wir im Falle der Erbringung einer Werkleistung durch uns nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen.
(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(3) Gewährleistungsansprüche des Kunden sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser von uns zur Verfügung gestellte Software selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine derartige Änderung unsere Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen und/oder Wartungsarbeiten nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bereits bei Abnahme anhaftete und nicht auf seiner Veränderung beruht.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, gilt für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche hinsichtlich Werkleistungen die Regelung des § 634 a BGB. Gewährleistungsansprüche aus Dienstleistungen verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt jeweils mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt; insoweit gilt § 10.
(5) Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang.
(6) Die von uns im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse sind nach unserer Kenntnis frei von Schutzrechten Dritter und auch sonst bestehen keine sonstigen Rechte, die eine Nutzung entsprechend des Vertrages einschränken oder ausschließen.
(7) Der Kunde wird uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls gegen ihn Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.
(8) Wird eine vertragsgemäße Nutzung entgegen § 9 Absatz 6 durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so haben wir unbeschadet der dem Kunden zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang nach unserer Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.
(9) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§ 10 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper, und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Im Fall des Leistungsverzuges durch uns ist die Haftung für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Leistungswertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Leistungswertes begrenzt. Im Fall der Verletzung von Kardinalspflichten wird die Haftung auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes bzw. Beendigung der Dienstleistung. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels gegenüber Verbrauchern. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Nachfrist
Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zehn Werktage.
§ 12 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung unserer Vergütung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 13 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde uns gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§14 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Ausführung unserer Tätigkeit not-wendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, uns alle Informationen erteilt werden und wir von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die in Zusammenhang mit unserer Leistung stehen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
(2) Auf unser Verlangen hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
§ 15 Vertragsbeendigung
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Soweit vertraglich nichts Anderes geregelt ist, ist Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2) Für diese AGB und unsere Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.